4494 Maschinenrichtlinie - Umbau von Maschinen
Nach dem Seminar wissen Sie, beim Umbau von Maschinen - wie die CE-Kennzeichnung, Konformitätsbewertung und Risikobeurteilung durchgeführt werden - wer für welche Tätigkeiten zuständig ist - wie Sie Kosten durch richtlinienkonformes Vorgehen reduzieren können.
ORT WIFI Linz
Wiener Straße 150
4021 Linz
ZEIT 8 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort
340,00 eur

4494 Maschinenrichtlinie - Umbau von Maschinen

Nach dem Seminar wissen Sie, beim Umbau von Maschinen - wie die CE-Kennzeichnung, Konformitätsbewertung und Risikobeurteilung durchgeführt werden - wer für welche Tätigkeiten zuständig ist - wie Sie Kosten durch richtlinienkonformes Vorgehen reduzieren können.

Für Hersteller:innen von Maschinen und Anlagen gilt für das Inverkehrbringen von Maschinen und Anlagen die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Bei einem Umbau von Maschinen und Anlagen sind nicht vor allem die Betreiber gefordert die Auflagen der Richtlinie Maschinen einzuhalten.

Letztendlich verfolgen die gesetzlichen Vorgaben nur ein Ziel: dass nach einem Umbau der sichere technische Zustand gewährleistet ist. Darüber hinaus schützt die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben vor kostenintensiven Produkthaftungsrisiken im Schadenfall und vor drohenden strafrechtlichen Folgen.

Die Zielgruppe:

  • Konstrukteurinnen und Konstrukteure, Technische Zeichner- und Planer:innen aus den Bereichen des Maschinen- und Anlagenbaus
  • Verantwortliche für die sicherheitstechnische Konzeption von
  • Maschinen
  • Verantwortliche für den Umbau von Maschinen und Anlagen
  • Führungskräfte mit Verantwortung für das sichere Erfüllen rechtlicher Vorgaben im Unternehmen

Die Trainingsinhalte:

nGrundlagen Maschinensicherheit

nAbgrenzung zum Bereich Arbeitsschutz

nHilfestellung bei der Klärung des Begriffs „Wesentliche Veränderung“

n„Wesentliche Veränderung“ an einer Maschine oder Anlage?

nKonsequenzen aufgrund einer wesentlichen Veränderung

nUmsetzung in die Praxis anhand von Beispielen

Hinweis(e) zur Zertifikatsverlängerung (Refreshing):

Wir verlängern Ihr CE-Produktkoordinator und Ihr TEDO-Zertifikat gerne um weitere 3 Jahre (entsprechend den geltenden Zertifizierungsbedingungen), wenn Sie:

  • über eine aufrechte einschlägige Berufspraxis verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
  • und Sie eine einschlägige Weiterbildung besucht haben (2 Tage Refreshing)
  • und eine Kopie Ihres zu verlängernden Zertifikats vorlegen
  • und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag fristgerecht (2 Monate vor Ablauf und bis max. 6 Monate nach Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) bei uns einlangen muss. Werden die 6 Monate nach Ablauf der Zertifikatsgültigkeit überschritten, ist eine Rezertifizierung leider nicht mehr möglich und Sie müssen die Zertifizierungsprüfung zur Gänze neu abgelegen.

Angerechnet können nur einschlägige Weiterbildungen werden, die frühestens 18 Monate vor Ablauf der Gültigkeit besucht wurden.

Formulare:

CE Produktkoordinator:in

https://zertifizierung.wifi.at/zertifizierungwifiat/personenzertifkate/produktion-fertigung/ce-produktkoordinatorin/zertifizierung_ce_produktkoordinatorin

Technische/r Redakteur:in

http://zertifizierung.wifi.at/zertifizierungwifiat/Zertifizierungen/Produktion%20Dienstleistung/Technischer%20Redakteurin/Zertifizierung_Technischer_Redakteurin

Dieses Seminar bieten wir auch:

  • Exklusiv für Ihr Unternehmen
  • Absolut praxisnah – auf Ihren Bedarf abgestimmt
  • Zeitlich, örtlich und inhaltlich flexibel

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