4632 Ausbildung Kunststoff 3D-Druck-Gewerbe - Basismodul
Das Basismodul für alle Personen ohne Lehrabschluss Kunststofftechnik ermöglicht den Zugang zur weiteren Ausbildung. Sie lernen die Grundlagen der Polymertechnik und Werkstoffkunde kennen.
27.09.2024 - 18.10.2024
WIFI Linz
Präsenzkurs mit Live Online Einheiten

Verfügbar
990,00 eur
Screenreader Text
ORT WIFI Linz + Online
Wiener Straße 150
4021 Linz
ZEIT 50 Trainingseinheiten
LERNMETHODE Trainer:in, bei Bedarf Lernplattform
TEILNAHME persönlich vor Ort; mit Computer, Tablet oder Smartphone
990,00 eur inkl. Unterlagen

4632 Ausbildung Kunststoff 3D-Druck-Gewerbe - Basismodul

Der Kurs 4632 - Ausbildung Kunststoff 3D-Druck-Gewerbe – Basismodul richtet sich an Personen, welche keinen Lehrabschluss in der Fachrichtung Kunststofftechnik vorweisen können und ermöglicht den Zugang zu weiteren Ausbildungsmodulen. Im Zuge der Ausbildung lernen Sie die Grundlagen der Polymertechnik sowie der Werkstoffkunde kennen.

Die Zielgruppe:

Personen ohne Lehrabschluss im Kunststoff-Bereich, die ein auf 3D-Druck eingeschränktes Kunststoffverarbeiter-Gewerbe anmelden möchten.

  • Personen aus Industrie, Gewerbe und Handwerk, die 3D-Druck in der Produktion einsetzen wollen.
  • Start-Ups, die Kunststoff-3D-Produkte anbieten möchten.
  • Personen, die 3D Druck als Dienstleistung anbieten wollen.

Die Voraussetzungen:

  • Lehrabschluss, auch fachfremd.

Die Trainingsziele:

Nach dem Basismodul 4632 haben Sie die folgenden Kenntnisse erworben:

  • Sie haben einen Überblick über die Grundlagen der Polymertechnik.
  • Sie kennen wesentliche Eigenschaften der Materialien und wichtige Parameter der Werkstoffkunde.
  • Sie kennen die verschiedenen Verfahrensgrundlagen des 3D-Drucks.

Hinweis(e):

Nach erfolgreichem Abschluss des gesamten Lehrgangs und der Abschlussprüfung am Ende des Moduls 2 erhalten Sie eine positive Stellungnahme der Fachvertretung Kunststoffverarbeiter zum Vorliegen der fachlichen Voraussetzungen der individuellen Befähigung. Diese Bestätigung dient zur Vorlage bei der Gewerbebörde im Zuge der Gewerbeanmeldung für ein auf 3D-Druck eingeschränktes Kunststoffverarbeiter-Gewerbe. Die vom Gesetzgeber geforderten unternehmerischen Fähigkeiten sind im Zuge der Gewerbeanmeldung auf geeignete Weise zu belegen (z.B. durch die Unternehmerprüfung, eine Selbstständigkeit in einem anderen Gewerbe oder andere Ausbildungen mit entsprechenden Inhalten aus dem Unternehmertraining). Die endgültige Entscheidung trifft immer die zuständige Gewerbebehörde.