15607 Whistleblowing-Hotline – jetzt Umsetzung starten!

Pflicht für alle Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen

Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen sind spätestens ab 17.12.2023 zur Einrichtung eines internen Hinweisgebersystems („Whistleblowing-Hotline“) verpflichtet. Erfahren Sie alle relevanten Informationen zur möglichen Umsetzung, zur Vermeidung von Fallstricken und zum richtigen Umgang im Falle eines eingehenden Hinweises (Whistleblowings).
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15607 Whistleblowing-Hotline – jetzt Umsetzung starten!

Das am 25.02.2023 in Kraft getretene HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) verpflichtet sämtliche österreichische Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen zur Einrichtung eines internen Hinweisgebersystems („Whistleblowing-Hotline“) spätestens ab 17.12.2023. In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie ein internen Hinweisgebersystems möglichst einfach, aber gesetzeskonform einrichten können. Sie erfahren darüber hinaus, wie Sie mit einem eingehenden Hinweis umgehen müssen und welche Schritte zur Untersuchung gesetzt werden können.

Inhalte:

  • Warum Hinweisgebersysteme?
  • Gesetzliche Anforderungen aus dem HSchG
  • Umsetzungsmöglichkeiten für Hinweisgebersysteme
  • Datenschutzrechtliche Anforderungen
  • Worauf bei der Einführung und dem Betrieb eines Hinweisgebersystems zu achten ist
  • Sanktionen bei Verstößen und Nicht-Erfüllung
  • Umgang mit eingehenden Hinweisen in der Praxis

Die Trainer:

  • Mag. Inge Roth
  • Mag. Gerald Seißl

Die Zielgruppe:

Unternehmer:innen & Geschäftsführer:innen

Mehr als 100.000 Kundinnen und Kunden in über 6.700 Seminaren seit Gründung 2003 geben dem Konzept recht – 94%ige Kundenzufriedenheit spricht für sich.

WIFI-UNTERNEHMER-AKADEMIE: Lösungs- und unternehmerorientierte Seminare, Workshops und Lehrgänge