Maklergesetz, Bestellerprinzip und Co
Die Sicherung Ihrer Provision ist für Sie essentiell. In diesem Seminar der IC Unternehmer Akademie erhalten Sie praktische Handlungsempfehlungen vor dem Hintergrund des Makler- und Verbraucherschutzrechts, um optimal vorbereitet zu sein. Informieren Sie sich beim Experten aktuell und punktgenau, bewahren Sie damit den Überblick und sichern Sie so Ihre Provisionsansprüche!
Wir informieren Sie gerne sobald ein neuer buchbarer Kurstermin angeboten wird.
16056 Provisionen (nicht) verlieren
Die Sicherung Ihrer Provision ist für Sie essenziell. In diesem Seminar der IC Unternehmer Akademie erhalten Sie praktische Handlungsempfehlungen vor dem Hintergrund des aktuellen Makler- und Verbraucherschutzrechts, um optimal vorbereitet zu sein.
Informieren Sie sich beim Experten aktuell und punktgenau, bewahren Sie damit den Überblick und sichern Sie so Ihre Provisionsansprüche!
Inhalte:
- Grundlagen für den Provisionsanspruch
- Bestellerprinzip (Erstauftraggeberprinzip)
- Vermittlungsauftrag, unverzichtbare Mindestinhalte
- Gemeinschaftsgeschäft, A-meta-Geschäft und gemeinsame Auftragsabwicklung
- Verdienstlichkeit und Beweissicherung für verdienstliche Tätigkeit
- Abschluss des zu vermittelnden (oder eines zweckgleichwertigen) Rechtsgeschäfts
- Provisionsvereinbarungen für Fälle fehlenden Vermittlungserfolgs
- Verbraucherschutzrechtliche Vorgaben (KSchG, FAGG)
- Schutz- und Aufklärungspflichten
- Maklerhaftung
- Aktuelle Rechtsprechung zum Maklerrecht
- Praxistipps
Der Trainer:
Mag. Christoph Kothbauer
Die Zielgruppe:
Unternehmer:innen sowie Geschäftsführer:innenund leitende Angestellte von Unternehmen der Fachgruppe Immobilien- und Vermögenstreuhänder
Der Preis:
Der Preis für dieses Seminar beträgt exklusiv für alle Mitglieder der Fachgruppe Immobilien- und Vermögenstreuhänder OÖ € 42,--. Der Normalpreis für das Seminar beträgt € 139,--, die Fachgruppe Immobilien- und Vermögenstreuhänder OÖ fördert € 97,--.
Beachten Sie bitte, dass pro Unternehmen nur eine oder maximal zwei Personen (Gewerbeinhaber und/oder leitender Mitarbeiter) teilnehmen können und diese Förderung erhalten, sofern beim Unternehmen die Berechtigung in der Fachgruppe aufrecht ist.