Gesetzliche Änderungen ab 2023
Es gibt Jahr für Jahr zahlreiche neue gesetzliche Bestimmungen in der Lohnsteuer, im Sozialversicherungs- und im Arbeitsrecht. In der Personalverrechnung ist es entscheidend, sich immer rechtzeitig über die gesetzlichen Neuerungen zu informieren. Dieses Seminar unterstützt Sie durch praxisgerechte und prägnante Informationen dabei, Ihren Kund:innen state-of-the-art Leistungen anzubieten.
Wir informieren Sie gerne sobald ein neuer buchbarer Kurstermin angeboten wird.
16022 Online-Seminar: Personalverrechnung aktuell
Es gibt Jahr für Jahr zahlreiche neue gesetzliche Bestimmungen in der Lohnsteuer, im Sozialversicherungs- und im Arbeitsrecht. In der Personalverrechnung ist es entscheidend, sich immer rechtzeitig über die gesetzlichen Neuerungen zu informieren. Dieses Seminar unterstützt Sie durch praxisgerechte und prägnante Informationen dabei, Ihren Kund:innen state-of-the-art Leistungen anzubieten.
Inhalte:
- Ausländerbeschäftigungsgesetz
- Abgabenänderungsgesetz 2023
- Sonderbetreuungszeit Phase 8
- Rechtsprechung aus Arbeits- SV- und Lohnsteuer
- Arbeitsrecht
- ATZ Neu, erweiterte Altersteilzeit
- Entlastungswoche im Pflegebereich
- Karenz & Co
- Lohnsteuer
- Freistellungsanspruch Kinder-Rehab
- ORF-Abgabe (für die Lohnverrechnung)
- Start-Up-Förderungsprogramm
Die detaillierten Inhalte werden aus Aktualitätsgründen kurzfristig bekannt gegeben!
Der Trainer:
Manfred Hörzi
Die Zielgruppe:
Unternehmer:innen sowieGeschäftsführer:innenund leitende Angestellte von Unternehmen der Berufsgruppen Bilanzbuchhalter, Buchhalter, Personalverrechner
Der Preis:
Der Preis für dieses Seminar beträgt exklusiv für alle Mitglieder der Berufsgruppe Bilanzbuchhalter, Buchhalter, Personalverrechner OÖ € 89,--. Für die Mitglieder aus anderen Bundesländern wird das Seminar zum Preis von 159,00 € angeboten. Die Berufsgruppe Bilanzbuchhalter, Buchhalter, Personalverrechner OÖ fördert € 70,--.
BIBUG
7 EH lt. BIBUG
Beachten Sie bitte, dass pro Unternehmen nur eine oder maximal zwei Personen (Gewerbeinhaber und/oder leitender Mitarbeiter) teilnehmen können und diese Förderung erhalten, sofern beim Unternehmen die Berechtigung in der Fachgruppe aufrecht ist.