Gesetzliche und Sonstige Änderungen ab 2027, aktuelle Rechtsprechung
Es gibt Jahr für Jahr zahlreiche neue gesetzliche Bestimmungen in der Lohnsteuer, im Sozialversicherungs- und im Arbeitsrecht. In der Personalverrechnung ist es entscheidend, sich immer rechtzeitig über die gesetzlichen Neuerungen zu informieren. Dieses Seminar unterstützt Sie durch praxisgerechte und prägnante Informationen dabei, Ihren Kund:innen state-of-the-art Leistungen anzubieten.
16022 Online-Seminar: Personalverrechnung aktuell

Es gibt Jahr für Jahr zahlreiche neue gesetzliche Bestimmungen in der Lohnsteuer, im Sozialversicherungs- und im Arbeitsrecht. In der Personalverrechnung ist es entscheidend, sich immer rechtzeitig über die gesetzlichen Neuerungen zu informieren. Dieses Seminar unterstützt Sie durch praxisgerechte und prägnante Informationen dabei, Ihren Kund:innen state-of-the-art Leistungen anzubieten.
Die Zielgruppe
Unternehmer:innen sowie Geschäftsführer:innen und leitende Angestellte von Unternehmen der Berufsgruppen Bilanzbuchhalter, Buchhalter, Personalverrechner
Die Trainingsinhalte
- Beitragsentlastung und Steuerfreibetrag für Erwerbstätige im Regelpensionsalter
- Steuerfreie Mitarbeiterprämie für 2026
- Entgelttransparenzgesetz
- Doppelbudget 2027/2028
- Senkung bzw. Erhöhung von gewissen Lohnnebenkosten
- Abschaffung der AlV-Staffelung für „Niedrigentgelte“
- Abschaffung der Sachbezugsbefreiung für Elektro-KFZ
- Rechtsprechung aus Arbeits-, SV- und Lohnsteuer
- Sonstige Aktualitäten aus Arbeits-, SV- und Lohnsteuer
- uvm.
Die detaillierten Inhalte werden aus Aktualitätsgründen kurzfristig bekannt gegeben!
Der Trainer/ Die Trainerin
Roland Peter Pühringer
Der Preis für dieses Seminar beträgt exklusiv für alle Mitglieder der Berufsgruppe Bilanzbuchhalter, Buchhalter, Personalverrechner OÖ € 99,--. Für die Mitglieder aus anderen Bundesländern wird das Seminar zum Preis von € 159,-- angeboten. Die Fachgruppe UBIT OÖ fördert € 60,--.
Beachten Sie bitte, dass pro Unternehmen nur eine oder maximal zwei Personen (Gewerbeinhaber und/oder leitender Mitarbeiter) teilnehmen können und diese Förderung erhalten, sofern beim Unternehmen die Berechtigung in der Fachgruppe aufrecht ist.
Anrechnung lt. BiBuG
7 EH lt. BiBuG