16022 Online-Seminar: Personalverrechnung aktuell

Gesetzliche Änderungen ab 2023

Es gibt Jahr für Jahr zahlreiche neue gesetzliche Bestimmungen in der Lohnsteuer, im Sozialversicherungs- und im Arbeitsrecht. In der Personalverrechnung ist es entscheidend, sich immer rechtzeitig über die gesetzlichen Neuerungen zu informieren. Dieses Seminar unterstützt Sie durch praxisgerechte und prägnante Informationen dabei, Ihren Kund:innen state-of-the-art Leistungen anzubieten.
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16022 Online-Seminar: Personalverrechnung aktuell

Es gibt Jahr für Jahr zahlreiche neue gesetzliche Bestimmungen in der Lohnsteuer, im Sozialversicherungs- und im Arbeitsrecht. In der Personalverrechnung ist es entscheidend, sich immer rechtzeitig über die gesetzlichen Neuerungen zu informieren. Dieses Seminar unterstützt Sie durch praxisgerechte und prägnante Informationen dabei, Ihren Kund:innen state-of-the-art Leistungen anzubieten.

Inhalte:

  • Ausländerbeschäftigungsgesetz
  • Abgabenänderungsgesetz 2023
  • Sonderbetreuungszeit Phase 8
  • Rechtsprechung aus Arbeits- SV- und Lohnsteuer
  • Arbeitsrecht
  • ATZ Neu, erweiterte Altersteilzeit
  • Entlastungswoche im Pflegebereich
  • Karenz & Co
  • Lohnsteuer
  • Freistellungsanspruch Kinder-Rehab
  • ORF-Abgabe (für die Lohnverrechnung)
  • Start-Up-Förderungsprogramm

Die detaillierten Inhalte werden aus Aktualitätsgründen kurzfristig bekannt gegeben!

Der Trainer:

Manfred Hörzi

Die Zielgruppe:

Unternehmer:innen sowieGeschäftsführer:innenund leitende Angestellte von Unternehmen der Berufsgruppen Bilanzbuchhalter, Buchhalter, Personalverrechner

Der Preis:

Der Preis für dieses Seminar beträgt exklusiv für alle Mitglieder der Berufsgruppe Bilanzbuchhalter, Buchhalter, Personalverrechner OÖ € 89,--. Für die Mitglieder aus anderen Bundesländern wird das Seminar zum Preis von 159,00 € angeboten. Die Berufsgruppe Bilanzbuchhalter, Buchhalter, Personalverrechner OÖ fördert € 70,--.

BIBUG

7 EH lt. BIBUG

Beachten Sie bitte, dass pro Unternehmen nur eine oder maximal zwei Personen (Gewerbeinhaber und/oder leitender Mitarbeiter) teilnehmen können und diese Förderung erhalten, sofern beim Unternehmen die Berechtigung in der Fachgruppe aufrecht ist.

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